Stellungnahme zur Beratung der UBI über die Beschwerde b.1024 gegen die Pandemie-Berichterstattung von SRF mit dem ehemaligen Impfchef

#ProtectTheKids (Schweiz), Medienmitteilung, 16. April 2025

Protect-the-Kids informiert heute über den Verlauf der öffentlichen Beratung zur Popularbeschwerde

b.1024 (Publikationen P1 und P2): Fernsehen SRF, Sendung «Tagesschau», Beitrag «Corona: Schweizer Impf-Chef räumt Fehler ein» und SRF News, Online-Artikel «Impfchef Berger wäre heute zurückhaltender mit Empfehlungen» vom 3. November 2024

durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI, die am Donnerstag, 3. April 2025 stattgefunden hat. In ihrer Medienmitteilung teilt die UBI Folgendes mit:

«Ebenfalls um die Aufarbeitung der Corona-Pandemie ging es in einer weiteren Popularbeschwerde. Diese richtete sich gegen einen kurzen Beitrag der Nachrichtensendung «Tagesschau» und einen Online-Artikel von SRF vom 3. November 2024, in welchen sich der ehemalige Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen Christoph Berger rückblickend kritisch zu den während der Pandemie getroffenen Massnahmen äussert. In den Beschwerden wurde moniert, die Aussagen seien unzutreffend und die Redaktion habe diese unkritisch wiedergegeben. Die UBI kam in der Beratung jedoch zum Schluss, dass sich das Publikum zu den Aussagen Bergers aufgrund des transparenten Fokus eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots hat bilden können, und wies die Beschwerde einstimmig ab (b.1024).»

Während der Beratung der UBI wurde mehrmals betont, der Beitrag der Tagesschau sei eine «selbstkritische Reflexion» oder eine «persönliche Rückschau» des ehemaligen Präsidenten der Eidgenössischen Kommission für Impffragen EKIF, die «als subjektive Einschätzung jederzeit klar erkennbar sei».

Rückblende zur Tagesschau vom 3. Nov. 2024 (P1): Im Intro ab 0:14 heisst es:

«Kritische Aufarbeitung. Der frühere Impfchef Christoph Berger blickt auf die Pandemie zurück und räumt auch Fehler vor allem im Umgang mit Ungeimpften ein.»

Ein Videoausschnitt zeigt unter anderem eine Impf-Fertigspritze und eine Zertifikatskontrolle. Darunter steht in grossen Lettern «Kritische Aufarbeitung».

Dann ab 1:21 (Beitrag «Corona: Schweizer Impf-Chef räumt Fehler ein»):

«Eine ernsthafte, eingehende und objektive Aufarbeitung des Vorgehens des Bundes während der Corona-Pandemie – Kritiker sagen, die hat weitgehend gefehlt, mal abgesehen vom revidierten Epidemiengesetz oder einem aktualisierten Pandemieplan. Da klingt das Interview des langjährigen Schweizer Impfchefs Christoph Berger in der Sonntagszeitung schon mehr nach Aufarbeitung der damaligen Krisenpolitik. Auch gegenüber der Tagesschau wirft der Mediziner einen kritischen Blick zurück.»

Im Hintergrund illustriert ein Informationsblatt zur 2G-Regel «Zutritt nur für geimpfte und genesene Gäste», worauf sich der kritische Blick richtet. Die Moderation von SRF erweckt ganz klar den Eindruck, hier gehe es um seriöse Aufarbeitung – um ein offizielles Eingeständnis von Fehlern des Bundes im Umgang mit Ungeimpften und um Kritik an der Zertifikatskontrolle und der 2G-Regel.

Bei der Beschwerde b.1024 handelt es sich um die erste von zwei Popularbeschwerden gegen insgesamt vier SRF-Sendungen, welche die Elternorganisation #ProtectTheKids bei der UBI eingereicht hat. In der Beschwerde wird SRF kritisiert, in Beiträgen mit dem ehemaligen Impfchef der Nation im Stile eines unkritischen bis tendenziösen Verlautbarungsjournalismus irreführende und zum Teil falsche Aussagen zu Infektionsrisiken und zu den Schutzwirkungen der Corona-Impfung im Zeitraum 2021/2022 ohne jede Einordnung und ohne eigene Prüfung (Faktencheck) wiedergegeben zu haben.

Die Kritik von #ProtectTheKids richtet sich auch gegen die Verharmlosung der Infektionsfolgen bei Kindern und Jugendlichen, gegen irreführende Aussagen zur (verlorenen) Solidarität in der Pandemiebekämpfung und gegen das tendenziöse Framing von gesundheitspolitischen Massnahmen der öffentlichen Hand als (unnötige) «Einschränkungen».

Die beanstandeten Aussagen der in b.1024 gerügten Sendungen P1 und P2 wurden insgesamt sieben Problembereichen zugewiesen und anhand wissenschaftlicher Studien eingeordnet und richtiggestellt, wobei jede beanstandete Aussage als unzutreffend, irreführend oder verharmlosend charakterisiert wurde. Die Beschwerde rügt eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots Art. 4 Abs. 2 RTVG in dreierlei Hinsicht:

A.  Distanzlose, unkritische Wiedergabe von unzutreffenden, irreführenden oder verharmlosenden Aussagen;

B.  Tendenziöses Framing von Schutzmassnahmen als unnötige «Einschränkungen» und von Corona-Tests als «sehr begrenzt sinnvoll für Laien»; und

C.  False Balancing bei der Nutzen-Risiko-Beurteilung der COVID-Impfung.

Verlauf der Beratung zu b.1024, SRF, Kritik an Berichterstattung mit Berger

Im vorgetragenen Bericht zu b.1024 geht es zunächst um die Beschwerdeantwort von SRF. Die Referentin der UBI übernimmt die Argumentation der Beschwerdegegnerin. Sie hält dem Beschwerdeführer vor, es sei ein kurzer Tagesschau-Beitrag und es gehe nicht um eine «wissenschaftliche Analyse». Wer also, gestützt auf wissenschaftliche Quellen, eine Reihe von Aussagen des Impfchefs der Nation in der Tagesschau als irreführend, verharmlosend oder unzutreffend identifiziert, wird von der UBI mit dem Vorwurf konfrontiert, er verlange eine wissenschaftliche Analyse in einer Nachrichtensendung.

Auch beim Online-Beitrag P2 übernimmt die Referentin Argumente der Beschwerdegegnerin: SRF News habe eine Agenturmeldung der SDA aufgegriffen und nahezu vollständig übernommen. Da sei es Usus, Artikel einfach zu übernehmen. Die SDA gelte als besonders verlässliche Quelle.

In seiner Erwiderung auf die Beschwerdeantwort von SRF hatte der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass in der politisch aufgeladenen und gesellschaftlich heiklen Debatte um die Corona-Pandemie besondere Sorgfalt geboten ist und eine eigenständige Prüfung und Einordnung der von SRF weiterverbreiteten Aussagen notwendig gewesen wäre. Zwar mag die SDA im Allgemeinen als zuverlässige Quelle gelten, doch entbindet dies SRF nicht von der eigenen Verantwortung gemäss Art. 4 Abs. 2 RTVG, die Sachgerechtigkeit dieser Aussagen zu prüfen.

Doch die Referentin der UBI argumentiert mit einer Logik, auf die man erst mal kommen muss:

«Die Fakten aus der Sonntagszeitung waren korrekt wiedergegeben. Ein Faktencheck war nicht nötig. Der Vorwurf mangelnder journalistischer Sorgfalt ist damit unbegründet. Die UBI prüft darum gar nicht weiter, weil sonst müsste sie den Sonntagszeitungsartikel prüfen und das liegt nicht im Kompetenzbereich der UBI.»

Nochmals langsam:

  1. Unter der impliziten Annahme, dass die Aussagen in der Sonntagszeitung Fakten sind, prüft die UBI, ob diese Fakten korrekt wiedergegeben wurden. Das ist der Fall. ✅
  2. Immer noch unter der impliziten Annahme, dass die Aussagen in der Sonntagszeitung Fakten sind, folgert die UBI, dass SRF keinen Faktencheck durchführen musste. ✅
  3. Immer noch unter der impliziten Annahme, dass die Aussagen in der Sonntagszeitung Fakten sind, folgert die UBI, dass auch keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt. ✅
  4. Jetzt müsste die UBI überprüfen, ob die Annahme korrekt war, dass die Aussagen in der Sonntagszeitung Fakten sind. Aber das geht nicht, weil das nicht im Kompetenzbereich der UBI liegt. Somit gibt es nichts zu überprüfen und alles ist in bester Ordnung. ✅
    (Dass auch SRF die Annahme hätte überprüfen müssen, erwähnt die UBI nicht.)

Hier mit einer komplizierten Logik eine fehlende Kompetenz der UBI zur Überprüfung kritisierter Aussagen ins Spiel zu bringen ist doch völlig absurd!

Die UBI entzieht sich hier ihrer Pflicht, Aussagen im Online-Artikel zu überprüfen, die in der Beschwerde klar als irreführend und tendenziös massnahmenkritisch identifiziert wurden, z.B.:

#3 in P2: “Es sei «sicher richtig» gewesen, die Einschränkungen schnell zu beenden.”

#5 in P2: “Im zweiten Corona-Winter mit unterschiedlichen Massnahmen für Geimpfte und Ungeimpfte sei diese Ungleichbehandlung «zunehmend schwierig» geworden für Menschen, welche ein geringes Risiko hatten, selbst schwer zu erkranken.”

Einordnung: Die Verharmlosungen der Infektion bei jüngeren Altersgruppen und die überstürzte Aufhebung von SCHUTZmassnahmen führten zu einer wiederholten Durchseuchung der Bevölkerung mit zahlreichen, eigentlich vermeidbaren Fällen von Long COVID. Besonders betroffen waren schulpflichtige Kinder und Jugendliche (grösstenteils ohne Impfschutz und ohne Schutz vor Übertragung) und ihre Familien, aber auch die Lehrkräfte.

Zurück zum Bericht der UBI über den Beitrag in der Tagesschau. Die Referentin wiederholt im Wesentlichen Aussagen von Berger. Unter anderem, dass Kinder kaum erkranken würden und dass es ähnlich wie die Grippe sei. Die Kritikpunkte der Beschwerde lässt sie einfach weg, als ob Bergers Aussage dadurch richtig würde.

In den Ausführungen der Referentin zu beanstandeten Aussagen über Infektionsrisiken und die Effektivität der Impfung nehmen die anwesenden Mitglieder von #ProtectTheKids mit Befremden zur Kenntnis, dass einzelne Kritikpunkte aus der Beschwerde zwar in verkürzter Form erwähnt werden (z.B. «Der Beschwerdeführer rügt, dass …» oder «Es wurde moniert, …»), die UBI aber nicht festhält, ob sie diese Kritikpunkte anhand der angegebenen Quellen geprüft hat und ob sie diese für zutreffend hält.

#ProtectTheKids ist der Auffassung, dass es für eine sorgfältige Beurteilung einer wissenschaftlich fundierten und sorgfältig nach Problembereichen gegliederten Beschwerde unerlässlich ist, die Frage der Sachgerechtigkeit der als irreführend, verharmlosend oder unzutreffend bezeichneten Aussagen im Einzelnen und für jeden der angegebenen Problembereiche auf der Grundlage der vorgebrachten und durch wissenschaftliche Quellen belegten Kritikpunkte zu prüfen.

Da es für uns nicht ersichtlich ist, dass eine solche Prüfung überhaupt stattgefunden hat, haben wir uns entschlossen, durch die Veröffentlichung einer detaillierten Zusammenfassung der öffentlichen UBI-Sitzung, der Beschwerden und des diesbezüglichen Schriftenwechsels für maximale Transparenz zu sorgen. Insbesondere auch deshalb, weil die zweite, noch hängige Beschwerde b.1038 die Voraussetzungen schafft, dass die wissenschaftlich fundierten Bedenken gegenüber den vier über einen Zeitraum von zwei Monaten publizierten Beiträgen, darunter das Tagesgespräch P3 mit einer Dauer von 25:46 Minuten, angemessen berücksichtigt werden können.

b.1038 (Publikationen P3 und P4): Radio SRF, Sendung «Tagesgespräch» vom 18. Dezember 2024 mit Christoph Berger und SRF News, Online-Artikel vom 28. Dezember 2024 «Was würden Sie als Impfchef heute anders machen, Herr Berger?»

In der Zeitraumbeschwerde b.1038 wird explizit darauf hingewiesen, dass der zeitliche Versatz der Publikationen P3 und P4 gegenüber P1 und P2 zur Erfüllung der gesetzlichen Fristen eine separate Beschwerde b.1024 erforderte, obwohl sich alle vier Sendungen mit dem Rückblick des ehemaligen Impfberaters der Nation befassen. Es kann jedoch nicht sein, dass die Beurteilung der Beschwerde b.1024, die sich aufgrund der gesetzlichen Fristen nur auf die Publikationen P1 und P2 beziehen konnte und mit der Unsicherheit behaftet ist, ob die Sachgerechtigkeit der beanstandeten Aussagen anhand der angegebenen Beweismittel im Einzelnen geprüft wurde, die Beurteilung aller vier Publikationen präjudiziert, die Gegenstand der Beschwerde b.1038 sind.

Dies ist insofern relevant, als b.1038 auch eine Verletzung des Vielfaltsgebots nach Art. 4 Abs. 4 RTVG geltend macht. Diese besteht darin, dass das für die Einschätzung des Infektionsrisikos und für die Bewertung des Impfnutzens (Basisserie und Auffrischimpfungen) absolut zentrale Thema Long/Post COVID und Spätfolgen (Organschäden) in den vier Sendungen mit dem ehemaligen Impfchef systematisch ausgeblendet wird.

Es spielt dabei keine Rolle, dass das Thema Long COVID und Spätfolgen, also Folgen wie Diabetes, Herzinfarkt oder Hirnschlag, die sich mit zeitlicher Verzögerung manifestieren können, von SRF in anderen Beiträgen und Formaten thematisiert wird. Der entscheidende Punkt ist, dass das Thema Long COVID und Spätfolgen im Zusammenhang mit Prävention, Impfung und Infektionsschutz, insbesondere bei der für das Publikum essenziellen Einschätzung des Infektionsrisikos und des Nutzens der Impfung, über einen längeren Zeitraum ausgeblendet wird. Wobei der Zeitraum des Schweigens über Long COVID in den SRF-Sendungen mit dem ehemaligen Chef der Eidgenössischen Kommission für Impffragen EKIF effektiv drei Jahre umfasst.

«Kinder erkranken kaum, Ältere viel mehr. Es ist ähnlich wie eine Grippe.»

Diese verharmlosende und irreführende Aussage über die Folgen wiederholter Infektionen darf so  nicht stehen bleiben, wenn man bedenkt, dass die Patientenorganisation Long Covid Kids Schweiz alleine in der Deutschschweiz 300 Familien mit einem schwer von Long Covid oder gar ME/CFS betroffenen Kind zählt und aufgrund der Prävalenzzahlen des britischen Office of National Statistics (ONS) mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen ist.

Auch bei der Beurteilung des Impfnutzens und des Nutzens der 2G-Regel kommt es durch fehlende Differenzierung und unzulässige Vereinfachungen in News-Beiträgen immer wieder zu Missverständnissen. Exemplarisch weist die Beschwerde b.1024 auf folgende Aussage hin:

#8 in P1: «Rückblickend, ja, hat die Impfung nicht diesen Effekt gebracht mit den Omikron- und Delta-Varianten, dass sie die Übertragung der Infektion verhindert.»

Die Aussage suggeriert, es gebe nur zwei mögliche Alternativen, und die Mehrheit der Bevölkerung versteht dies wie folgt:

«Die Impfung hat bei Omikron und Delta die Übertragung der Infektion nicht verhindert, also hat sie nicht vor Weitergabe des Virus geschützt.» (= kein Schutz = null Schutz)

Diese Schlussfolgerung ist jedoch ebenso falsch wie die Aussage in der Tagesschau. In der Beschwerde b.1024 werden mehrere Studien zitiert, die zeigen, dass die Impfung in der Delta-Periode einen sehr guten Schutz gegen Ansteckung, symptomatische Erkrankung, hohe Virenlast und Weitergabe des Virus vermittelt hat; während der ersten Omikron-Wellen waren diese Schutzeffekte geringer, aber immer noch deutlich und signifikant. Und es wird darauf hingewiesen, dass der Waning-Effekt besser hätte berücksichtigt werden müssen.

So lag die Effektivität der mRNA-Impfstoffe gegen Infektion mit der Delta-Variante anfänglich bei hohen 88% und nach fünf Monaten noch bei 50% (Tartof et al., 16.10.2021). Und sie war auch bei den früh geimpften älteren Personen wieder im Bereich von 88%, nachdem diese einen Booster erhalten hatten.

Zurück zur Beratung der UBI. Bezüglich unserer Vorstellungen von Unvoreingenommenheit und ergebnisoffener Diskussion ist inzwischen eine gewisse Ernüchterung eingetreten.

Kurz vor der Abstimmung zu b.1024 wird dem Publikum noch mitgeteilt, dass die Pandemie eine «belastende Zeit der Bevormundung» gewesen sei, mit grossem Druck, sich impfen zu lassen und bei Jugendlichen eine «mRNA-Injektion» durchzuführen. Diese dem Vokabular der Impf- und Massnahmenkritiker:innen entspringende Terminologie spricht Bände über die Ernsthaftigkeit, mit der die von uns gerügte Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots überprüft wurde.

«Eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots»

Die UBI schreibt in ihrer Medienmitteilung zu b.1024, «aufgrund des transparenten Fokus» habe sich das Publikum eine «eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots» bilden können. Doch in der anschliessenden Sitzung der UBI zu b.1014, SRF, Nichtberichterstattung über RKI-Protokolle, liefern Mitglieder der UBI gleich selbst den Gegenbeweis, indem sie die Aussage «Impfung schützt nicht vor Ansteckung» mehrfach wiederholen.

Die Ausführungen zu den RKI-Protokollen  b.1014 geben auch Aufschluss darüber, dass sich einige Mitglieder der UBI aufgrund der RKI-Files eine etwas andere Aufarbeitung der Pandemie wünschen. Dabei werden “Erkenntnisse” zitiert, die auch für die Schweiz von öffentlichem Interesse seien, uns aber ratlos zurücklassen:

So zum Beispiel Aussagen, dass Geimpfte ein Risiko für Ungeimpfte darstellen würden (Kategorie alternative Fakten), dass das Tragen einer Maske mit Risiken behaftet sei (es gibt keine Studie, die so etwas zeigt und nicht gravierende methodische Mängel aufweist) oder dass die Impfung zu Problemen mit Myokarditis geführt habe.

Hat doch #ProtectTheKids auch die Bedenken bezüglich Myokarditis in

b.1024, Erwiderung auf die SRF-Beschwerdeantwort, Anhang R.1: Folgen und Nebenwirkungen wie Myo-/Perikarditis: Infektion vs. Impfung.

gerade mit detaillierten Angaben zur wissenschaftlichen Studienlage ausgeräumt:

In einer grossen dänischen Studie mit Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren traten Myokarditis oder Perikarditis bei 1.6 von 100’000 Frauen und bei knapp 10 von 100’000 Männern auf, die einen mRNA-COVID-Impfstoff erhalten hatten (Nygaard et al., 2021).

In einer sehr grossen englischen Studie mit Teilnehmern ab 13 Jahren (Patone et al., 2022) war Myokarditis nach einer SARS-CoV-2-Infektion bei Frauen 13.7 Mal häufiger und bei Männern 5.0 Mal häufiger als nach einer zweiten Impfdosis mit dem mRNA-Impfstoff BNT162b2.

Die Organisation #ProtectTheKids (Schweiz) setzt sich seit 2021 für wirkungsorientierte Schutzmassnahmen wie Luftfilter und mechanische Lüftungen in Schulen und Betreuungseinrichtungen ein, um die Risiken zu verringern, die sich aus der Verbreitung von Infektionskrankheiten wie COVID-19, RSV, Influenza, Windpocken, Masern etc. über die Luft und den damit verbundenen Langzeit- und Spätfolgen ergeben.