Teilrevision des Epidemiengesetzes

Vernehmlassung: Stellungnahme von #ProtectTheKids

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Baume-Schneider,
sehr geehrte Damen und Herren

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG) haben Sie auch zivilgesellschaftliche Organisationen eingeladen, zum Vorentwurf (VE-EpG) der Teilrevision Stellung zu nehmen. Der gemeinnützige Verein #ProtectTheKids (Schweiz) dankt Ihnen bestens für diese Gelegenheit.

Unsere Stellungnahme vom 22. März 2024 stützt sich insbesondere auf die Erfahrungen der Vereinsmitglieder und ihrer Familien, die sich immer wieder für einen wirkungsorientierten und rechtzeitigen Schutz ihrer Kinder auf Basis der Wissenschaft eingesetzt hatten, aber seit der sukzessiven Aufhebung von Schutzmassnahmen ab Mitte 2021 bei den Behörden wenig Gehör fanden.

Die Vernachlässigung des Schutzes von Kindern und Familien verstösst gegen Art. 41 Abs. 1 Bst. c der Bundesverfassung, wonach sich Bund und Kantone dafür einsetzen, dass «Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden», wie auch gegen Art. 11 Abs. 1 unseres Grundgesetzes, der klar festhält: «Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung». Wir appellieren daran, diese verfassungsmässigen Rechte in Zukunft besser zu respektieren.

#ProtectTheKids unterstützt die Teilrevision des Epidemiengesetzes im Grundsatz. Wir erachten es jedoch als notwendig, den Schutz vor Übertragung und die Definition der Morbidität zu verbessern sowie den frühzeitigen und regelmässigen Einbezug der Wissenschaft sicherzustellen, wobei universelle strategische Grundsätze für die wichtigsten und wahrscheinlichsten Gefährdungsszenarien zu berücksichtigen sind. Die Kriterien für eine Lageänderung im dreistufigen Lagemodell (normale Lage, besondere Lage, und ausserordentliche Lage) sollten objektiviert werden. Wir sehen auch einen Anpassungsbedarf beim Prozess der Finalisierung der Bekämpfungsstrategie, wenn eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit festgestellt wird; dieser Prozess sollte die universellen strategischen Grundsätze des aktuellen Gefährdungsszenarios mit einbeziehen. Darüber hinaus sollten die Zuständigkeiten und Aufgaben für die drei Stufen des Lagemodells zwischen Bund und Kantonen geklärt werden.

Seit Herbst 2021 sind schulpflichtige Kinder und Jugendliche sowie ihre Lehrkräfte in unzureichend belüfteten Räumen von Schulen und Kinderbetreuungsstätten nahezu permanent hohen COVID-19-Infektionsrisiken und den damit verbundenen Risiken von Langzeit- und Spätfolgen ausgesetzt (Keiser et al., 2021; Davis et al., 2023; Rao et al., 2024).

Damit sind seither auch deren Familien von erhöhten Risiken betroffen, da Kinder eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von luftgetragenen Krankheitserregern spielen: Wie eine Studie im Zeitraum Okt. 2019 bis Okt. 2022 zur Übertragung von Infektionen in über 800’000 US-amerikanischen Haushalten gezeigt hat, gingen 70.4 % aller Übertragungen in Haushalten von einem Kind aus (Tseng et al., 2023). Während der Schulsessionen war der Anteil der von Kindern ausgehenden Übertragungen noch deutlich höher, was darauf schliessen lässt, dass die Verbreitung von COVID-19 mit dem Schulbesuch zusammenhängt.

Zusammenfassende Stellungnahme zu einzelnen Artikeln

#ProtectTheKids erachtet es als dringend notwendig, dass der Schutz vor Übertragung gemäss EpG Art. 2 Zweck, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen, in der Praxis effektiv umgesetzt wird, denn die Ausbreitung von Erregern durch respiratorische Aerosole liesse sich durch Verbesserung der Raumluftqualität mittels mechanischer Lüftung und Filtration deutlich reduzieren.

Auf Bevölkerungsebene sollte die Morbidität nicht nur aufgrund der Schwere der (ersten) akuten Erkrankung beurteilt werden, sondern auch aufgrund der Häufigkeit von Reinfektionen und deren Auswirkungen, einschliesslich bereits bekannter Langzeitfolgen und des durch Reinfektionen verursachten Absentismus am Arbeitsplatz und in der Schule. Diese erweiterte Definition der Morbidität sollte auch in VE-EpG Art. 5a Besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit verwendet werden. In Anwendung des Vorsorgeprinzips sollten auch die Risiken von Spätfolgen in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn es sich um neue Krankheitserreger handelt.

In VE-EpG Art. 2 Zweck Abs. 3 (neuer Absatz) zur Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen fehlen grundlegende Prinzipien der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, insbesondere deren wissenschaftliche Grundlagen. Die Wirksamkeit von Schutzmassnahmen ist auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz zu beurteilen.

In den Pandemiejahren 2020 bis 2023 hat sich gezeigt, dass ein «fokussierter Schutz», der sich auf bestimmte Alters- und Personengruppen beschränkt, nicht funktioniert, wenn die Politik die zur Verfügung stehenden präventiven Schutzmassnahmen nicht nutzt, um das Übertragungsrisiko generell zu verringern; zudem erhöht dieser fehlgeleitete Ansatz die Gesundheitsrisiken für die gesamte Bevölkerung.

Die Solidarität sollte in diesem Zusammenhang gestärkt und in VE-EpG Art. 2 Zweck Abs. 3 explizit als Grundsatz genannt werden.

Die strategischen, auf dem wissenschaftlichen Konsens beruhenden Grundsätze der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sollten in VE-EpG Art. 2 Zweck Abs. 3 im Vordergrund stehen, wobei die Wirksamkeit individueller und kombinierter Schutzmassnahmen auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz zu berücksichtigen ist.

In VE-EpG Art. 6b Besondere Lage: Feststellung der Lage sollten die strategischen Grundsätze und die Risikobewertung einer zu schaffenden, interdisziplinären Eidgenössischen Kommission für Infektionsschutz und Pandemiebekämpfung (EKIP) 1. berücksichtigt werden. Weitere Erwägungen des BAG und anderer Departemente können einfliessen, woraus die Strategie des Bundesrates entsteht. Basierend auf dem im Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) verankerten Öffentlichkeitsprinzip sollten die Entscheidungsgrundlagen der resultierenden bundesrätlichen Strategie zeitnah kommuniziert werden.

1. oder einer Eidgenössischen Kommission für Infektionsbekämpfung (EKIB)

EpG Art. 8 Vorbereitungsmassnahmen ist geradezu prädestiniert, wichtige und allgemein gültige strategische Grundsätze zu den Vorbereitungsmassnahmen des Bundes für die wahrscheinlichsten Gefährdungsszenarien festzuhalten. Zum Beispiel die Überlegenheit einer mehrschichtigen «vaccines-plus»-Bekämpfungsstrategie (Open letter in BMJ, 2022; Lazarus et al., 2022; Markov et al., 2022) im Szenario «Virusvariante mit hoher Morbidität».

Gemäss Art. 164 Abs. 1 Bst. e der Bundesverfassung sind solche wichtigen und allgemein gültigen Grundsätze über die Aufgaben des Bundes in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen.

Doch im Vorentwurf der Vernehmlassung fehlen sowohl die allgemein gültigen strategischen Grundsätze als auch die wahrscheinlichsten Gefährdungsszenarien. VE-EpG Art. 8 Abs. 1–3 spezifiziert zwar, dass Bund und Kantone «Vorbereitungs- und Bewältigungspläne» erarbeiten, veröffentlichen und aktualisieren müssen, gibt jedoch nicht an, auf Basis welcher strategischer Grundsätze diese Pläne erstellt werden sollen. Bereits bei der Erarbeitung der strategischen Grundsätze der Vorbereitungsmassnahmen, aber auch bei der Umsetzung des dreistufigen Lagemodells ist der Einbezug der Wissenschaft eine Notwendigkeit. Für eine frühzeitige und regelmässige Einbindung der Wissenschaft in den Dialog mit den politischen Akteuren bietet sich die Schaffung der erwähnten interdisziplinären Eidgenössischen Kommission für Infektionsschutz und Pandemiebekämpfung (EKIP) an.

In EpG Art. 8 Vorbereitungsmassnahmen sollte auch der Stand der Wissenschaft zu den hauptsächlichen Übertragungswegen berücksichtigt werden (Wang et al., 2021; Pöhlker et al., 2021; Peng et al., 2022; Sachs et al., 2022; Smieszek et al., 2022), sowohl auf Bundesebene als auch bei der Umsetzung in den Kantonen. Unabhängig von der epidemiologischen Lage ist die Verringerung des Übertragungsrisikos durch Verbesserung der Luftqualität in öffentlichen Innenräumen ein essentieller Grundsatz für die Vorbereitung auf Gefährdungsszenarien und schützt universell vor luftgetragenen Erregern (Minguillón et al. 2020; Keiser et al., 2021; Buonanno et al., 2022; Villers et al., 2022; WHO, ‎2024; WHO partners platform, 2024).

Weiter sehen wir einen Anpassungsbedarf beim Thema «epidemiologische Überwachung», und zwar in VE-EpG Art. 12 Meldepflichtige Personen und Stellen sowie in VE-EpG Art. 60 Nationales Informationssystem «Meldungen zu übertragbaren Krankheiten»: Einerseits zur Schätzung der tatsächlichen Inzidenz; andererseits auch, um zuverlässige Daten zu Durchbruchsinfektionen und zur Analyse der Impfstoffwirksamkeit zu gewinnen.

Eine im August 2021 erstellte Analyse zu den Schweizer Fallzahlen ermittelte die erwartete Zahl von Durchbruchsinfektionen nach Altersgruppe unter Berücksichtigung der ersten britischen Studien zur Impfstoffwirksamkeit (Vaccine Effectiveness) der mRNA-Impfstoffe. Diese Analyse wurde dem BAG (epi@bag.admin.ch) zugestellt und auch auf Twitter veröffentlicht (Thread 1 zur Impfstoffwirksamkeit, 21.08.2021; Thread 2 zur Impfstoffwirksamkeit und zu den Durchbruchsinfektionen, 30.08.2021). Die Analyse ergab, dass die vom BAG veröffentlichten Zahlen zu den Durchbruchsinfektionen wegen mangelhafter Datenerhebung bei den PCR-Tests (fehlender Impfstatus) grob unterschätzt waren. Der dem BAG im August 2021 zur Verfügung gestellte Bericht enthielt auch eine Lösung dieses Problems auf Basis einer verbesserten Datenerhebung. Diese Lösung hätte es ermöglicht, den Impfschutz gegen Infektion nach Altersgruppe und in Funktion der Zeit seit der letzten Impfung genau zu bestimmen, doch leider sind die im Bericht empfohlenen Verbesserungen bei der Datenerhebung bisher nicht umgesetzt worden.

Wir danken Ihnen für die wohlwollende Berücksichtigung der Anliegen von Familien, die das Vorsorgeprinzip hochhalten, sich am Konsens der Wissenschaft orientieren und überzeugt sind, dass nur eine solidarische Pandemiebekämpfung erfolgreich sein kann.

Freundliche Grüsse
#ProtectTheKids (Schweiz)

Fredy Neeser
Wissenschaftliche Beratung

Andrea Hadorn
Vorstandsmitglied

Vollständige Vernehmlassungsantwort von #ProtectTheKids

Referenzen

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Davis, H.E., McCorkell, L., Vogel, J.M., Topol, E.J. (2023). Long COVID: major findings, mechanisms and recommendations. Nat Rev Microbiol 21, 133–146 (2023). https://doi.org/10.1038/s41579-022-00846-2

Keiser, O., Agoritsas, T., Althaus, C.L., Azmand, A.S., de Quervain, D., Flahault, A., Goutaki, M., Merglen, A., Eckerle, I. (2021). A public health strategy for SARS-CoV-2, grounded in science, should guide Swiss schools through the coming winter. Swiss Med Wkly, published 14.10.2021. https://doi.org/10.4414/SMW.2021.w30086 ; https://smw.ch/index.php/smw/article/view/3092

Lazarus, J.V., Romero, D., Kopka, C.J. et al. (2022). A multinational Delphi consensus to end the COVID-19 public health threat, Nature 611, published 03.11.2022. https://doi.org/10.1038/s41586-022-05398-2

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Peng, Z., Rojas, A.L.P., Kropff, E., Bahnfleth, W., Buonanno, G., Dancer, S.J., Kurnitski, J., Li, Y., Loomans, M.G.L.C., Marr, L.C., Morawska, L., Nazaroff, W., Noakes, C., Querol, X., Sekhar, C., Tellier, R., Greenhalgh, T., Bourouiba, L., Boerstra, A., Tang, J.W., et al. (2022). Practical Indicators for Risk of Airborne Transmission in Shared Indoor Environments and Their Application to COVID-19 Outbreaks. Environ. Sci. Technol. 56, 1125–1137. https://doi.org/10.1021/acs.est.1c06531

Pöhlker, M.L., Krüger, O.O., Förster, J.-D., Berkemeier, T., Elbert, W., Fröhlich-Nowoisky, J., Pöschl, U., Pöhlker, C., Bagheri, G., Bodenschatz, E., Huffman, J.A., Scheithauer, S., Mikhailov, E. (2021). Respiratory aerosols and droplets in the transmission of infectious diseases. arXiv:2103.01188 [physics.med-ph]. https://doi.org/10.48550/arXiv.2103.01188

Rao, S., Gross, R.S., Mohandas, S., Stein, C.R., Case, A., Dreyer, B., Pajor, N.M., Bunnell, H.T., Warburton, D., Berg, E., Overdevest, J.B., Gorelik, M., Milner, J., Saxena, S., Jhaveri, R., Wood, J.C., Rhee, K.E., Letts, R., Maughan, C., Guthe, N., Castro-Baucom, L., Stockwell, M.S. (2024). Postacute Sequelae of SARS-CoV-2 in Children, published online 2023, Pediatrics 153(3), March 2024. https://doi.org/10.1542/peds.2023-062570

Sachs, J.D., Karim, S.S.A., Aknin, L., Allen, J., Brosbøl, K., Colombo, F., Barron, G.C., Espinosa, M.F., Gaspar, V., Gaviria, A., Haines, A., Hotez, P.J., Koundouri, P., Bascuñán, F.L., Lee, J.-K., Pate, M.A., Ramos, G., Reddy, K.S., Serageldin, I., Thwaites, J., et al. (2022). The Lancet Com-mission on lessons for the future from the COVID-19 pandemic. The Lancet 400, 1224–1280. https://doi.org/10.1016/S0140-6736(22)01585-9

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Villers, J., Henriques, A., Calarco, S., Rognlien, M., Mounet, N., Devine, J., Azzopardi, G., Elson, P., Andreini, M., Tarocco, N., Vassella, C., Keiser, O. (2022). SARS-CoV-2 aerosol transmission in schools: the effectiveness of different interventions. Swiss Med Wkly, published 23.05.2022. https://doi.org/10.4414/SMW.2022.w30178 ; https://smw.ch/index.php/smw/article/view/3201

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