Werte und Statuten

Aus den #ProtectTheKids-Vereinsstatuten

Art. 2 Zweck
Der Verein steht allen Eltern, Erziehungsberechtigten und Interessierten zur Verfügung. Er klärt über SARS-CoV-2 bei Kindern und Jugendlichen auf: Über die Ansteckung, die Erkrankung, die Schutzmassnahmen und Therapien.

Er berücksichtigt dabei die für Kinder und Jugendliche wesentlichen Lebensbereiche;
stützt sich auf internationale Forschungsergebnisse und macht diese transparent;
richtet sich an für Kinder und Jugendliche tätige Organisationen;
arbeitet zweckmässig mit Personen aus Praxis und Forschung zusammen;
bezieht Medien in seine Aktivitäten ein;
führt Veranstaltungen und Aktionen zu seinem Zweck durch;
vernetzt sich mit Organisationen mit ähnlichem Zweck.

Der Verein stärkt mit seinen Aktivitäten die Stellung der Kinder und Jugendlichen gemäss Art. 11, Absatz 1 der Bundesverfassung: «Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.»

#ProtectTheKids: Vollständige Vereinsstatuten